Leistungen - Brandschutz Holztür

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Professioneller und umfassender Brandschutz   Rauchwarnmelder, Rauchwarnsystem, Rauchmelder, Brandmeldeanlage, Brandmeldesystem, Hausalarmierung, Hausalarmierungsanlage, Entrauchungsanlage, Rauchabzugsanlage und Wärmeabzugsanlage (RWA), Brandschutztüre, Rauchschutztüre, Barandschutztor, Feststellanlage (FSA), Brandschott, Brandabschottung, Kabelabschottung, Kombischott, Rohrabschottung, Feuerschutzabschluss, Feuerlöscher, Fluchtplan, Brandschutzvorhang, Brandschutzanstrich, Feuerlöschanlage, Laufkarte, Wandhydrant, Brandschutzklappe, Rettungsplan, Feuerwehrplan, Sicherheitsbeleuchtung, Stellungnahme, Gutachten, Brandschutzkonzept, Beratung, Planung, Installation, Inbetriebnahme, Montage, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Überprüfung, Prüfung, Service, Reparatur, Abnahme, Dokumentation, Schulung, Weiterbildung, Unterweisung, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer…
Für Sie sind wir tätig in: Freiburg, Breisach, Bad Krozingen, Müllheim, Weil am Rhein, Neuenburg, Hartheim, Heitersheim, Lörrach,  Denzlingen, Waldkirch, Endingen, Rust, Emmendingen, Herbolzheim, Offenburg, Staufen, Kirchzarten, Hinterzarten, Titisee-Neustadt, Ettenheim, Wyhl am Kaiserstuhl, Vogtsburg, Sasbach, Teningen, Lahr, Kippenheim, Münstertal, Schallstadt, Schwanau, Gengenbach, Mahlberg, Ringsheim, Efringen- Kirchen, Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Ihringen, Auggen, Eschbach, Badenweiler, Riegel, Gundelfingen, Rheinfelden, Schopfheim, Sankt Georgen, Gundelfingen,  Schutterwald, Appenweier, Renchen, Achern, Rheinau, Bühl, Sinzheim, Baden Baden, Rastatt…
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Wir sind Ihr leistungsstarker Partner für Brandschutz Holztüren in Freiburg und ganz Südbaden

Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feuerschutztüren werden in der Funktion eines Feuerschutzabschlusses eingebaut und beugen der Ausbreitung von Rauch und Feuer- insbesondere auf Fluchtwege und Rettungswege vor. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend ausgeführt sein, sie dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Ist eine Offenhaltung dennoch gewünscht, so kann dies durch Feststellanlagen erfolgen, welche Brandschutztüren im Brandfall automatisch schließen. Eine Branschutztüre muss dabei den gleichen Feuerwiderstand wie die betroffenen Wand aufweisen. Beispielsweise muss eine druchdrungene Wand F30 mit einer Brandschutztür T30 (ggf. mit dem Zusatz -RS für die Rauchschutzfunktion) ausgestattet werden. Wir setzen ausschließlich hochwertige, bauaufsichtlich zugelassene Holztüren namhafter Hersteller, je nach Anwendungsfall, Anforderung und Ihren Design-Wünschen von Novoferm, Schüco, Schörghuber, Hörmann oder Westag-Getalit ein. Herstellerunabhängig übernehmen wir Instandhaltung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und ggf. Ertüchtigung von Brandschutztüren gemäß DIN 31051 bzw. DIN EN 13306. sowie Feststellanlagen nach DIN 14677. Unser Sortiment umfasst Brandschutz Holztüren, unter anderem in folgenden Ausstattungsvarianten: Brandschutz Holztür viele Dekore oder Sonderfarben diverse Normabmessungen oder Sonderanfertigungen, auch als Schiebetür unterschiedliche Zargen wie Umfassungszarge, Eckzarge, Blockzarge etc.) lackiert, lasiert oder gebeizt mit Rauchschutz, Schallschutz oder Wärmedämmung Feuerswiderstandsklasse T30-feuerhemmenden, T60-hochfeuerhemmend, T90-feuerbeständigen und T120 diverse Drückergarnituren und Schlösser mit Notausgangs- und Panikverschluss mit Glaseinsatz in der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse Gerne beraten wir Sie bereits in der Planungsphase und stellen sicher, dass die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung sowie die Normen und Regelwerke erfüllt werden. Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Bei Brandschutztüren müssen diverse Normen, Fachregeln und Richtlinine beachtet werden. So zum Beispiel die DIN 4102, welche die Feuerwiderstandsdauer (feuerhemmenden (T30), hochfeuerhemmenden (T60), feuerbeständigen (T90), hochfeuerbeständig (T120) und höchstfeuerbeständig (T180)) angibt; die DIN 18095 sowie die Ergänzungen der DIN EN 1363 welche Rauchschutztüren regeln; die Prüfgrundlagen des DIBt (Deutschen Institut für Bautechnik), nach welchen Feuerschutzabschlüsse bauaufsichtlich zugelassen werden; die Landesbaurodnung; die DIN EN 1191 für Dauerfunktionstüchtigkeit; EN 14351 oder die EN 16034. Ab dem 01.11.2019 sind nur noch europäisch klassifizierte Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach EN 16034 erlaubt.
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Bild: Westag & Getalit AG
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